Sonntag, 2. März 2008

Berliner Hundeverordnung

Ich hab mal die (teilweise) aberwitzigen Berliner Vorschriften für Hundehalter auseinanderklamüsert und stelle hier die relevantesten zur Verfügung:

Mitnahmeverbot aller Hunde auf:
Kinderspielplätze + (gekennzeichnete) Liegewiesen + Badeanstalten bzw. (gekennzeichnete) öffentlichen Badestellen
(auf landeseigenen Friedhöfen - es sei denn, es ist ausdrücklich durch die Friedhofsverwaltung gestattet, § 5 FriedhVO Bln.)

Leinenzwang:
Leine maximal 2 m
in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen
in Waldflächen (vgl. auch Landeswaldgesetz Berlin)
auf Sport- und Campingflächen sowie in Kleingartenkolonien
(in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in geschützten L-Bestandteilen, § 49 Abs.1 Nr. 3-6 NaturschutzG Bln)

Leinenzwang (soweit nicht ausgeschildertes Hundeauslaufgebiet)

maximale Länge 1m
in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen zu Wohnhäusern
in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen
bei öffentl. Versammlungen + Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstalt. mit Menschenansammlungen
in öffentl. Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazu gehörigen Gebäuden + Haltepunkten
in Fußgängerzonen sowie auf öffentl. Straßen + Plätzen mit Menschenansammlungen

Was bin ich froh, dass wir mit dem Gassiservice Hund-in-Berlin diesen Zwängen fast nie ausgesetzt sind;=)

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