Mittwoch, 6. Juni 2007

Cagney & Lacey oder wider die G-Wörter

@cgueldner Über allen G------- ist Ruh...


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Ein gescheiterter Gipfel, allein das Wort in jedweder Kombination mit Stürmer, Gegner, oder auch die Vokabeln Klimawandel, Klimaschutz...ich kanns nicht mehr hören, lesen und verstehen schon gar nicht. Gierig aufgerissen die Reporterschlünder von vornehmlich Privatsendern: Eine einhellige Frage lauert da in jedem schlecht übertünchten Unterton: WANN KRACHT ES ENDLICH wieder?

Merkel hat sich lt. Nachrichtenagenturen und Spiegel Online mit Bono und Geldof verkracht:

"Wir stimmen in dem Ziel überein, aber nicht in dem Weg dorthin", sagte Bono nach einem Treffen mit Angela Merkel, bei dem es um die Afrika-Politik der Wirtschaftsnationen gegangen war. Es habe einen "großen Krach" mit ihrem Stab gegeben, "es war ein richtiger Streit". Ein Regierungssprecher verwies hingegen darauf, dass die Bundeskanzlerin klar gestellt habe, Deutschland werde seine Zusagen einhalten. Die Bundesregierung habe sich verständigt, den Entwicklungshilfeetat im Jahr 2008 auf 750 Milllionen Euro zu erhöhen. "Das ist der größte Zuwachs unter allen Etats"

Auch wenn ich keine Merkelfreundin bin, eine Aufstockung eines wie auch immer gearteten Afrika-Etats, Entwicklungshilfe in unserem Verständnis ist doch zwecklos. Sind wir damit nicht schon lang an die Grenzen geraten?

law and order

Handfester ist da schon die eine oder andre Fragestellung, die sich beim Lesen des http://www.lawblog.de/ auftut. Zum Beispiel schreibt der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter (im besten Entwicklungshilfeslang: nachhaltig, wenn ick det schon höre, ja. Jeht mir die Hutschnur hoch, Müsst ick jedenfalls sagen, wäre ick n echter Berlina. Bin ick ja aba nich):


Also, jedenfall Herr Vetter; „Nachhaltig an Großkanzleien hat mich bislang nur beeindruckt, dass die teilweise in ihren Eingangshallen gar keine Firmenschilder mehr haben. Sondern Projektoren, welche die Illusion eines Firmenschildes erwecken. Ich stelle mir dann immer den Anwalt vor, dessen Karriere im Foyer mit in einem kurzen Flackern endet. Während er noch seinen Schreibtisch räumt.“ (Udo Vetter)

Aber beim Weiterlesen fand ich dann doch noch einen schönen Hinweis in Sachen Internet- und Forenrecht, mit dem ich mich grad wieder intensiver wegen eines gewissen Herrn Batak bzw. dessen Auftraggeber Dantin alias Biesenbach (ein uralter, aber noch nicht zu den Akten gelegter Fall) befasse.

Herr Batak nämlich hatte sich gedacht, als schlaues Kerlchen schreibt er mal gegen die ganzen bösen Verleumdungen und das gesamte, von Herrn Dantin erfundene „Tsunami-Komplott“ an. Da hat der Herr Batak aber leider bei der Sendung mit der Internetverkehrsmaus nicht aufgepasst: Denn:

Law Blogger schreiben dazu: „- Onlinerecht -

"durchaus bemerkenswertes Urteil zur Frage der Haftung für Foren hat uns das einschlägig bekannte Landgericht Hamburg beschert, wie der Kollege Dr. Bahr berichtet. So, wie die Entscheidung wohl gelesen werden muss, dürfte sie - so die denn Bestand hat - dem Thema Forenhaftung ganz neuen Auftrieb geben.

In der Sache geht es um eine Klage eines Forenbetreibers, der vom Gericht Feststellung begehrt, dass er nicht verpflichtet ist, die Verbreitung bestimmter Äußerungen über einen kommerziellen Unfallrettungs-Service zu unterlassen. Dabei geht es um Äußerungen in Form von Foren-Postings Dritter, eben der Nutzer des Forums, nicht um Aussagen, die von ihm selbst stammen.

Das Gericht ordnet einiger dieser Äußerungen als zulässige Meinungsäußerungen ein und beanstandet diese nicht. Eine Tatsachenbehauptung (das Unternehmen sei bereits verklagt worden) stellte sich aber im Prozess als unwahr oder jedenfalls nicht erweislich wahr heraus. Daraus folgert das Gericht:

Unbegründet ist die Klage dagegen, soweit die Beklagte einen Anspruch darauf geltend gemacht hat, dass der Kläger es unterlassen möge zu verbreiten “… im Internet hab ich grad gelesen das die Firma auch schon wegen einigen dingen verklagt wurde (betrug etc.) …”.“

Mehr dazu: http://www.law-blog.de/

Und so war es bisher nicht allzu schwer, die Verleumdungen, rufschädigenden und unwahren Beiträge des Herrn Batak wieder entfernen zu lassen.

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