Samstag, 2. Juni 2007

DEMOkratie?


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Gericht kippt Sternmarsch


Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat Globalisierungsgegner aus dem weiteren Umfeld des G8-Tagungsorts Heiligendamm verbannt. Die Richter hoben am Donnerstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schwerin auf, das ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun deutlich eingeschränkt hatte.

Geklagt hatten Organisatoren eines Sternmarsches, die ihren Protest möglichst nah an die Anfang Juni in Heiligendamm tagenden Staats- und Regierungschefs herantragen wollten. Nachdem die Schweriner Richter das genehmigt hatten, legte die Polizei dagegen Protest ein und bekam nun Recht.

Entscheidung unanfechtbar

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts, "jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit", erklärten die Richter in einer als unanfechtbar bezeichneten Entscheidung. Sie gestatteten aber die Durchführung des Sternmarsches auf einer Bundesstraße außerhalb der Verbotszone.

Blockaden erwartet

Rund 16.000 Polizisten sollen das Treffen der Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen und Russlands im Ostseebad Heiligendamm (6. bis 8. Juni) absichern. Nach Angaben des Chefs der G8-Polizeieinheit "Kavala", Knut Abramowski, ist in den kommenden Tagen mit Blockadeaktionen am Zaun von Heiligendamm und am Flughafen Rostock-Laage, dem Ankunftsort der Gipfelteilnehmer, zu rechnen.

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